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FÖRDERUNG FÜR SONNENSCHUTZ

Förderung für Sonnenschutz

Aktiv gegen die Folgen des Klimawandels: Verschattungs- offensive in Wien und Niederösterreich.

Der Klimawandel bewirkt, dass wir pro Jahr immer mehr Hitzetage erleben. Vor allem in Städten werden die hohen Temperaturen zum Problem. Mit der Förderung von Sonnenschutz soll für die Bewohner Abhilfe geschaffen werden.

Was wird gefördert?

Um die Förderung zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Die nachzurüstenden Gebäude müssen Wohnungen in Eigentum oder Miete in Wien und mehr als 20 Jahre alt sein. Eigenheime, Kleingärtenwohnhäuser, Reihenhäuser und Geschäftslokale werden nicht gefördert. MieterInnen müssen die Zustimmung des Hauseigentümers einholen.

Die Rechnung und je nach Vorgabe in bestimmten Fällen auch ein Qualitätsnachweis müssen in der MA50 vorgelegt werden.

Welche Sonnenschutzprodukte sind für die Verschattungsoffensive geeignet?

Alle Produkte wie außenliegende Rollläden, Lamellenbehänge (Jalousien) oder Fassadenmarkisen, jeweils in Verbindung mit 2- oder 3-fach-Verglasungen (auch Balkontüren) oder Kastenfenstern werden gefördert.

Lassen Sie sich am besten von unseren kompetenten Fachhändlern passend zu Ihrer individuellen Wohnsituation beraten.

Wie viel Förderung gibt es?

MieterInnen, Nutzungsberechtigte und EigentümerInnen einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau und Wohnungen von Wiener Wohnen oder gemeinnützigen Bauvereinigungen erhalten im Zuge von Wohnhaussanierungen einen Zuschuss von 50 % der Kosten oder maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit. Die Aktion läuft bis Ende 2025. Die Wohnbaustadträtin rechnet mit einem Fördervolumen von sechs Millionen Euro. Sollte die Nachfrage allerdings größer sein, will man den Betrag aufstocken.

Niederösterreich Förderung

Neben Wien fördert auch das Land Niederösterreich Verschattungsmaßnahmen. Im Rahmen der „blau-gelben Wohnbaustrategie“ gibt es eine Förderung für Eigenheimsanierungen, wo passiver Sonnenschutz im Zuge eines Fensteraustausches gefördert wird.

Die Förderkriterien sind:

Förderbar sind Rollläden, Raffstores, Senkrechtmarkisen oder Fensterläden, die zweckmäßigerweise automatisch steuerbar sein müssen, damit auch bei Abwesenheit eine Überwärmung vermieden werden kann.
Alle Ost, Süd und West ausgerichteten Fenster bzw. Dachflächenfenster von Aufenthaltsräumen müssen mit einem außen liegenden, elektrisch betriebenen, beweglichen Sonnenschutz ausgestattet sein. Dieser muss unabhängig von der Anwesenheit von Personen verwendbar sein (z.B. Zeit- oder Strahlungssteuerung)

Weitere Informationen:

www.noe-wohnbau.at/eigenheimsanierung

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Der Förderungsantrag kann ganz einfach und bequem online bei der zuständigen Magistratsabteilung MA 50 eingereicht werden. Alternativ kann der Antrag schriftlich eingereicht werden: Weitere Informationen: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/sonnenschutz.html

Magistratsabteilung 50
Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Maria-Restituta-Platz 1
1200 Wien

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